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RG, 05.07.1909 - Rep. IV. 586/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ungerechtfertigte Bereicherung. Rückforderung einer Leistung, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zu der Leistung nicht verpflichtet war.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 71, 316
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69
Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der …
- BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56
Rechtsmittel
Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388). - BGH, 15.11.1965 - VII ZR 286/63
Ansprüche aus einem Schenkungsversprechen auf den Todesfall - Geltendmachung von …