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   RG, 05.07.1909 - Rep. IV. 586/08   

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RG, 05.07.1909 - Rep. IV. 586/08 (https://dejure.org/1909,41)
RG, Entscheidung vom 05.07.1909 - Rep. IV. 586/08 (https://dejure.org/1909,41)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1909 - Rep. IV. 586/08 (https://dejure.org/1909,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ungerechtfertigte Bereicherung. Rückforderung einer Leistung, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zu der Leistung nicht verpflichtet war.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Dabei übersieht es indes, daß auf diesen Fall der Kondiktion der § 814 BGB keine Anwendung findet (RGZ 71, 316, 317; BGH Urt. vom 14. März 1957 - VII ZR 217/56 - S. 9; Staudinger, BGB 11. Aufl. § 814 Rn 7; RGRK BGB 11. Aufl. § 814 Anm. 12; Palandt a.a.O. § 814 Anm. 1).
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Der Bereicherungsanspruch könnte, soweit er sich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB stützt (condictio indebiti), durch die bei Schwarzpreiskäufen in der Regel vorhandene Kenntnis des Leistenden von der fehlenden Leistungspflicht (§ 814 BGB) berührt sein und, soweit er auf Abs. 1 Satz 2 a.a.O. fußt, (Nichteintritt des bezweckten Erfolgs, condictio causa data non secuta), durch die Vertragsheilungsmöglichkeit und eine Treupflicht der Vertragsteile, auf diese Heilung hinzuwirken (vgl. RGZ 71, 316; 108, 329, 333; auch 110, 356, 364; 129, 357, 376, 382; sowie BGHZ 16, 388).
  • BGH, 15.11.1965 - VII ZR 286/63

    Ansprüche aus einem Schenkungsversprechen auf den Todesfall - Geltendmachung von

    Die Revision verkennt nicht, daß § 814 BGB im Falle des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB im allgemeinen nicht zum Zuge kommt (RGZ 71, 316; 98, 237, 239; 129, 307).
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